Aktuelle Verordnungen
Sonderverordnung des TMASGFF zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 - gültig bis 31.01.2021
https://www.tmasgff.de/covid-19/sonderverordnung
Allgemeinverfügung des Landkreises Altenburger Land zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Altenburger Land
aufgrund steigender Infektionszahlen - gültig vom 13.01. bis 31.01.2021
2020-01-11 Allgemeinverfügung_Landkreis_Altenburger_Land.pdf
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Sonderhilfen COVID-19
(vorrangig) für die Mitgliedverbände des Kreisjugendring Altenburger Land e.V.
Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendverbandsarbeit im Landkreises Altenburger Land
Antrag Sonderhilfen-COVID 19 für Hygienemaßnahmen
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Hygienemaßnahmen für die Jugendverbandsarbeit
Hygienetipps
https://www.infektionsschutz.de/mediathek/printmaterialien.html , am 11.06.2020
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REGELUNGEN ZUR JULEICA - Ausbildung 2020 in Thüringen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie - noch gültig
Reglungen für die Juleica in Thüringen
Zur Zeit begegnen uns immer wieder Verschwörungstheorien im Netz. Solche Fake News verbreiten sich gerade in Krisenzeiten wie Lauffeuer im Internet, werden häufig geteilt und leider auch geglaubt.
Wir haben versucht, einige der Thesen zu widerlegen.
Im Kreisjugendring Altenburger Land e.V. schließen sich Jugendgruppen, Jugendinitiativen, Jugendverbände, sowie in der Jugend- und Sozialarbeit engagierte Personen zur freiwilligen Mitarbeit zusammen.
Gemeinsam möchten wir die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen im politischen, sozialen und kulturellen Leben vertreten und fördern. Dazu koordinieren wir lokale Netzwerke und initiieren unterschiedliche Projekte am Bedarf unsere Partner. Die Arbeit der Projekte beruht auf langjährigen Erfahrungen in der Netzwerkarbeit im ländlich geprägten Altenburger Land.
Sie erfahren mehr über die Arbeit des Kreisjugendring Altenburger Land.
Viel Spass auf unseren Seiten!
Am 01.01.2021 ist die neue Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Altenburger Land in Kraft getreten, welche die Verteilung der im Jugendförderplan bis 2024 vorgesehen Mittel regelt.
Damit verbunden ist ein Jugendbudget, dass der Jugendverbandsarbeit zur Verfügung steht, um die Jugendverbandsarbeit zu fördern und zu stärken.
Der Kreisjugendring Altenburger Land e.V. wurde am 12.11.2020 vom Jugendhilfeausschuss des Landkreis Altenburger Land beauftragt, das für 2021 vorgesehen Jugendbudget an Jugendverbände im Landkreis zur Realisierung von Maßnahmen (nach §12 SGB VIII) zu unterstützen.
Förderfähig sind Maßnahmen der außerschulischer Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung, internationale Begegnungen und Projekten / Veranstaltungen.
Das Altenburger Familienkonzert
Sparkasse Altenburger Land:
IBAN: DE73 8305 0200 1101 0042 54 / BIC: HELADEF1ALT
VR-Bank Altenburger Land eG:
IBAN: DE31 8306 5408 0003 6497 92 / BIC: GENODEF1SLR